Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.07.2025
Sonstiges
01.07.2025
Eröffnungen
12.05.2025
Sicherungsmaßnahmen
07.06.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
23.09.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
24.03.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
26.05.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
20.03.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
23.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
08.05.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
03.03.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
08.05.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
22.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
03.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
24.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
21.09.2011
Berichtigungen
13.09.2011
Neueintragungen