Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
18.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
02.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
13.11.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
02.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
09.05.2023
Sonstiges
23.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
26.01.2021
Termine
06.03.2019
Termine
17.05.2018
Eröffnungen
09.12.2016
Sonstiges
08.12.2016
Sonstiges
01.12.2016
Eröffnungen
02.09.2011
Neueintragungen