Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.03.2026
Löschungsankündigung
01.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
16.05.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
16.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
10.04.2018
Termine
10.02.2012
Sonstiges
03.11.2011
Sicherungsmaßnahmen
25.08.2011
Neueintragungen