Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.04.2025
Löschungsankündigung
25.03.2020
Entscheidungen im Verfahren
20.02.2020
Entscheidungen im Verfahren
29.11.2019
Entscheidungen im Verfahren
13.01.2017
Termine
20.01.2014
Termine
29.07.2013
Entscheidungen im Verfahren
10.05.2013
Eröffnungen
29.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2011 bis zum 31.12.2011
14.01.2013
Sicherungsmaßnahmen
24.08.2011
Neueintragungen