Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.04.2020
Entscheidungen im Verfahren
05.03.2020
Entscheidungen im Verfahren
03.12.2019
Entscheidungen im Verfahren
23.05.2018
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.05.2018
Entscheidungen im Verfahren
07.05.2018
Termine
24.10.2014
Termine
18.07.2013
Entscheidungen im Verfahren
13.05.2013
Eröffnungen
29.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2011 bis zum 31.12.2011
14.01.2013
Sicherungsmaßnahmen
18.08.2011
Neueintragungen