Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.09.2020
Entscheidungen im Verfahren
13.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
27.04.2020
Entscheidungen im Verfahren
30.08.2017
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
16.08.2017
Termine
27.04.2015
Termine
20.08.2013
Entscheidungen im Verfahren
14.05.2013
Eröffnungen
14.01.2013
Sicherungsmaßnahmen
08.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2011 bis zum 31.12.2011
18.08.2011
Neueintragungen