Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
22.09.2021
Entscheidungen im Verfahren
04.01.2021
Eröffnungen
09.03.2020
Sicherungsmaßnahmen
29.04.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
09.05.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
26.04.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
12.05.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
03.05.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
24.06.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
09.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 31.12.2011
11.08.2011
Neueintragungen