Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.06.2026
Sonstiges
09.04.2026
Sonstiges
10.12.2021
Sonstiges
06.11.2014
Entscheidungen im Verfahren
29.01.2014
Sonstiges
15.11.2013
Eröffnungen
29.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2011 bis zum 31.12.2011
10.08.2011
Neueintragungen