Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.06.2026
Löschungsankündigung
28.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
20.03.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.03.2023
Sonstiges
15.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
15.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
11.11.2022
Termine
28.08.2014
Eröffnungen
07.05.2014
Sicherungsmaßnahmen
07.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
19.09.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2011 bis zum 31.12.2011
05.08.2011
Neueintragungen