Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
18.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
07.11.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.10.2023
Sonstiges
09.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
09.10.2023
Sonstiges
09.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
11.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
10.03.2021
Entscheidungen im Verfahren
17.08.2020
Entscheidungen im Verfahren
03.08.2020
Entscheidungen im Verfahren
07.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
02.06.2020
Eröffnungen
20.03.2020
Sicherungsmaßnahmen
23.12.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
03.01.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
03.11.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
06.12.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
14.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
14.11.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
17.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
17.07.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 21.06.2011 bis zum 31.12.2011
04.08.2011
Neueintragungen