Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
13.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
31.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
31.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
09.05.2022
Termine
22.06.2020
Termine
24.10.2018
Termine
26.01.2017
Termine
07.04.2016
Termine
14.04.2015
Entscheidungen im Verfahren
29.12.2014
Termine
20.05.2014
Termine
13.03.2014
Termine
04.08.2011
Neueintragungen