Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
27.09.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.09.2021
Entscheidungen im Verfahren
05.05.2021
Termine
04.10.2018
Veränderungen
01.10.2018
Eröffnungen
17.08.2018
Veränderungen
09.08.2018
Sicherungsmaßnahmen
01.12.2017
Veränderungen
17.05.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
25.04.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
27.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
04.12.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
05.10.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 14.07.2011 bis zum 31.12.2011
01.08.2011
Neueintragungen