Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
20.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
03.01.2023
Sonstiges
05.12.2022
Sonstiges
25.07.2019
Entscheidungen im Verfahren
24.06.2019
Sonstiges
29.03.2018
Sonstiges
04.01.2018
Eröffnungen
02.10.2017
Sicherungsmaßnahmen
02.05.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
29.10.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
03.12.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
28.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
21.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 20.07.2011 bis zum 31.12.2011
20.07.2011
Neueintragungen