Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
15.12.2022
Sonstiges
15.12.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
22.09.2022
Sonstiges
31.05.2022
Sonstiges
17.12.2013
Entscheidungen im Verfahren
29.10.2013
Eröffnungen
21.08.2013
Sicherungsmaßnahmen
06.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 31.12.2011
13.07.2011
Neueintragungen