Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.10.2016
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.10.2016
Termine
15.06.2016
Termine
04.10.2013
Sonstiges
21.06.2013
Eröffnungen
10.01.2013
Sicherungsmaßnahmen
02.01.2013
Sicherungsmaßnahmen
04.07.2011
Neueintragungen