Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
17.01.2018
Entscheidungen im Verfahren
11.09.2017
Termine
04.09.2017
Entscheidungen im Verfahren
28.06.2017
Termine
23.05.2017
Entscheidungen im Verfahren
30.09.2013
Eröffnungen
21.08.2013
Sicherungsmaßnahmen
13.08.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 16.06.2011 bis zum 31.12.2011
04.07.2011
Neueintragungen