Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
19.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
19.01.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.01.2024
Sonstiges
04.11.2022
Sonstiges
13.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
03.12.2021
Sonstiges
12.08.2021
Sonstiges
30.10.2020
Termine
13.10.2020
Termine
07.08.2020
Termine
03.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
20.05.2020
Veränderungen
06.05.2020
Eröffnungen
03.03.2020
Sicherungsmaßnahmen
27.02.2020
Sicherungsmaßnahmen
22.01.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
27.08.2019
Veränderungen
08.10.2018
Veränderungen
27.08.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
07.05.2018
Veränderungen
02.03.2018
Veränderungen
12.07.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
19.08.2016
Veränderungen
02.08.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
27.01.2016
Veränderungen
22.12.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
05.08.2015
Veränderungen
23.05.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
05.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
23.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 30.05.2011 bis zum 31.12.2011
05.07.2011
Neueintragungen