Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.02.2021
Entscheidungen im Verfahren
05.11.2020
Termine
11.08.2020
Termine
09.07.2020
Sonstiges
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21.10.2014
Eröffnungen
25.02.2014
Sonstiges
09.07.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
12.04.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 04.04.2011 bis zum 31.12.2011
17.06.2011
Neueintragungen