Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.06.2024
Sonstige Registerbekanntmachung
19.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
13.11.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
13.11.2023
Sonstiges
21.04.2017
Eröffnungen
06.05.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
07.04.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
24.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
10.04.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 16.05.2011 bis zum 31.12.2011
18.03.2013
Berichtigungen
21.01.2013
Berichtigungen
07.06.2011
Neueintragungen