Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
08.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
19.07.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
07.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
07.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
24.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
15.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.04.2021
Termine
20.07.2020
Eröffnungen
18.05.2020
Sicherungsmaßnahmen
12.09.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
21.11.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
16.11.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
05.04.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
17.12.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
20.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
28.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 23.05.2011 bis zum 31.12.2011
01.06.2011
Neueintragungen