Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.11.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
16.08.2024 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
19.04.2024
Einreichung neuer Dokumente
23.01.2024
Aufsichtsrat
02.10.2023 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022
23.11.2021
Aufsichtsrat
22.09.2021 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
09.11.2020 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019
13.08.2019 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018
04.02.2019
Aufsichtsrat
25.07.2018 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
19.04.2018
Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach § 97 AktG
12.06.2007
Neueintragungen