Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.10.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.10.2020
Entscheidungen im Verfahren
11.08.2020
Termine
30.04.2020
Termine
17.01.2018
Termine
02.03.2017
Eröffnungen
01.03.2017
Sicherungsmaßnahmen
14.10.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
12.07.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 20.04.2011 bis zum 31.12.2011
20.12.2011
Berichtigungen
20.04.2011
Neueintragungen