Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.10.2023
Liquidation
15.10.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 13.02.2018 bis zum 12.02.2019
12.10.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 13.02.2019 bis zum 12.02.2020 und Liquidationsschlussbilanz
06.10.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 13.02.2017 bis zum 12.02.2018
07.02.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 13.02.2016 bis zum 12.02.2017
18.12.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 13.02.2015 bis zum 12.02.2016
16.06.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 13.02.2014 bis zum 12.02.2015
01.12.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 12.02.2014
16.02.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
26.11.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
28.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.03.2011 bis zum 31.12.2011
14.04.2011
Neueintragungen