Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.06.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
17.05.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
17.05.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019
25.11.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
25.08.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016
31.08.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
03.09.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014
09.04.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2013
02.10.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012
19.08.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 14.01.2011 bis zum 30.06.2011
11.04.2011
Neueintragungen