Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.03.2023
Löschungsankündigung
17.02.2023
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
05.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
17.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
19.08.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.08.2022
Termine
01.04.2021
Termine
12.01.2016
Eröffnungen
29.04.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
14.10.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
06.06.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
31.05.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 21.03.2011 bis zum 31.12.2011
29.03.2011
Neueintragungen