Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.12.2021
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
07.10.2019
Veränderungen
23.08.2019
Entscheidungen im Verfahren
13.05.2019
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.05.2019
Entscheidungen im Verfahren
03.05.2019
Termine
30.01.2019
Termine
13.09.2016
Veränderungen
17.05.2016
Veränderungen
12.10.2015
Veränderungen
06.07.2015
Sonstiges
15.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2011 bis zum 31.12.2011
28.03.2011
Neueintragungen