Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
08.02.2023
Löschungsankündigung
09.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
09.06.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.05.2022
Sonstiges
23.05.2022
Sonstiges
09.03.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
25.02.2022
Sonstiges
25.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
15.10.2020
Entscheidungen im Verfahren
20.05.2020
Termine
26.11.2018
Eröffnungen
31.10.2018
Sicherungsmaßnahmen
24.08.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
19.06.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
19.06.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
01.03.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
17.07.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
19.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 22.02.2011 bis zum 31.12.2011
07.03.2011
Neueintragungen