Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
17.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
17.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
17.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
17.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
09.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
02.04.2020
Entscheidungen im Verfahren
08.03.2018
Termine
07.03.2018
Eröffnungen
14.02.2017
Sicherungsmaßnahmen
09.02.2017
Sicherungsmaßnahmen
22.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
16.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
21.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
14.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 07.03.2011 bis zum 31.12.2011
07.03.2011
Neueintragungen