Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.05.2026
Sonstiges
21.05.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.04.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.04.2026
Sonstiges
14.12.2020
Termine
21.06.2019
Termine
04.12.2018
Eröffnungen
20.09.2018
Sicherungsmaßnahmen
15.01.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
20.07.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
24.09.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
15.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
05.09.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
13.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.02.2011 bis zum 31.12.2011
23.02.2011
Neueintragungen