Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.02.2026
Löschungsankündigung
24.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.12.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.12.2020
Termine
18.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
25.11.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
10.04.2019
Termine
31.07.2018
Termine
16.04.2015
Eröffnungen
23.12.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
05.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
12.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
20.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 03.12.2010 bis zum 31.12.2010
24.01.2011
Neueintragungen