Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.08.2023
Löschungsankündigung
11.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
13.10.2022
Termine
13.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
29.08.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
29.08.2022
Sonstiges
12.06.2020
Entscheidungen im Verfahren
13.03.2020
Entscheidungen im Verfahren
19.02.2020
Sonstiges
05.09.2019
Entscheidungen im Verfahren
13.08.2019
Entscheidungen im Verfahren
23.07.2019
Entscheidungen im Verfahren
07.12.2017
Sonstiges
21.02.2017
Entscheidungen im Verfahren
16.12.2016
Sonstiges
04.04.2016
Eröffnungen
01.02.2016
Sicherungsmaßnahmen
07.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
23.02.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
07.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
06.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
15.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
17.01.2011
Neueintragungen