Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
02.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.11.2023
Sonstiges
23.11.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.04.2023
Sonstiges
07.11.2016
Sonstiges
01.07.2016
Termine
19.04.2016
Termine
19.12.2014
Entscheidungen im Verfahren
13.11.2014
Entscheidungen im Verfahren
19.08.2014
Entscheidungen im Verfahren
03.06.2014
Eröffnungen
04.03.2014
Sicherungsmaßnahmen
19.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
24.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
31.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
15.06.2001
Neueintragungen