Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.03.2026
Löschungsankündigung
28.11.2018
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
28.11.2018
Entscheidungen im Verfahren
03.08.2017
Termine
05.03.2014
Entscheidungen im Verfahren
14.01.2013
Sonstiges
19.12.2012
Termine
20.09.2012
Eröffnungen
06.08.2012
Sicherungsmaßnahmen
14.01.2011
Neueintragungen