Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
08.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
13.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
10.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
15.05.2019
Entscheidungen im Verfahren
11.04.2019
Eröffnungen
17.01.2019
Sicherungsmaßnahmen
06.02.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
30.03.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
15.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
18.02.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
11.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
22.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
03.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.12.2010 bis zum 31.12.2010
29.12.2010
Neueintragungen