Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
15.10.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2018 bis zum 30.04.2019
25.10.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2017 bis zum 30.04.2018
23.10.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2017 bis zum 30.04.2018
11.10.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2016 bis zum 30.04.2017
30.08.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2015 bis zum 30.04.2016
06.09.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2014 bis zum 30.04.2015
29.09.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2013 bis zum 30.04.2014
12.11.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 30.06.2010 bis zum 30.04.2011
16.10.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2011 bis zum 30.04.2012
14.10.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2012 bis zum 30.04.2013
18.09.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2011 bis zum 30.04.2012
10.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 03.06.2010 bis zum 30.04.2011
29.12.2010
Neueintragungen