Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.10.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
11.10.2024
Sonstiges
26.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
24.02.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
01.10.2019
Termine
31.07.2019
Termine
07.09.2018
Entscheidungen im Verfahren
26.06.2017
Entscheidungen im Verfahren
13.01.2016
Entscheidungen im Verfahren
16.05.2013
Entscheidungen im Verfahren
04.04.2013
Entscheidungen im Verfahren
22.03.2013
Sonstiges
13.03.2013
Sonstiges
05.03.2013
Entscheidungen im Verfahren
01.03.2013
Eröffnungen
07.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
20.12.2012
Sicherungsmaßnahmen
17.12.2012 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
17.11.2011 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
09.11.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
22.12.2010
Neueintragungen