Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
21.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
21.06.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.06.2022
Sonstiges
21.03.2018
Eröffnungen
01.12.2015
Löschungsankündigungen
25.09.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
22.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
14.08.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
14.08.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 02.07.2009 bis zum 31.12.2009
21.12.2010
Neueintragungen