Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.02.2023
Löschungsankündigung
18.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
16.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Sonstiges
06.12.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
10.09.2018
Entscheidungen im Verfahren
05.01.2015
Termine
24.07.2014
Sonstiges
29.06.2012
Veränderungen
12.04.2012
Veränderungen
20.05.2011
Veränderungen
14.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 31.12.2010
15.02.2011
Veränderungen
11.01.2011
Veränderungen
20.12.2010
Neueintragungen