Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.10.2022
Löschungsankündigung
09.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.01.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
08.08.2018
Veränderungen
02.08.2018
Eröffnungen
25.06.2018
Sicherungsmaßnahmen
15.06.2018
Veränderungen
08.06.2018
Sicherungsmaßnahmen
05.09.2017
Sicherungsmaßnahmen
11.07.2017
Sicherungsmaßnahmen
20.12.2016
Veränderungen
31.03.2016
Veränderungen
30.09.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
15.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
11.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
12.01.2012
Veränderungen
13.12.2010
Neueintragungen