Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
14.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
19.06.2023
Sonstiges
19.06.2023
Sonstiges
19.06.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
21.10.2022
Eröffnungen
26.07.2022
Termine
26.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
30.10.2014
Eröffnungen
30.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
23.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
25.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 26.10.2010 bis zum 31.12.2010
10.12.2010
Neueintragungen