Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.11.2020
Abweisungen mangels Masse
12.11.2020
Sicherungsmaßnahmen
03.09.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
11.08.2020
Sicherungsmaßnahmen
09.12.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
03.12.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
24.11.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016
15.11.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015
13.05.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2014
08.08.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2012 bis zum 30.09.2013
20.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012
01.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.11.2010 bis zum 30.09.2011
06.12.2010
Neueintragungen