Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.11.2019 bis zum 09.11.2020
03.12.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.11.2018 bis zum 09.11.2019
08.01.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.11.2017 bis zum 09.11.2018
13.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.11.2016 bis zum 09.11.2017
16.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.11.2015 bis zum 09.11.2016
09.03.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.11.2014 bis zum 09.11.2015
01.03.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.11.2013 bis zum 09.11.2014
03.03.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.11.2012 bis zum 09.11.2013
06.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 10.11.2011 bis zum 09.11.2012
31.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 10.11.2010 bis zum 09.11.2011
29.11.2010
Neueintragungen