Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
17.06.2025
Sonstiges
08.10.2024
Sonstiges
04.10.2018
Termine
23.01.2018
Entscheidungen im Verfahren
24.09.2015
Sonstiges
02.07.2015
Eröffnungen
14.04.2015
Sicherungsmaßnahmen
05.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
03.04.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
10.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.10.2010 bis zum 31.12.2010
29.11.2010
Neueintragungen