Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.01.2023
Sonstige Registerbekanntmachung
29.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.01.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
20.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
27.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
12.10.2020
Entscheidungen im Verfahren
25.05.2020
Veränderungen
15.05.2020
Eröffnungen
11.03.2020
Sicherungsmaßnahmen
21.02.2020
Veränderungen
23.12.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
27.12.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
09.11.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
18.04.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
07.10.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
06.05.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
05.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
17.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
03.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 14.10.2010 bis zum 31.12.2010
16.11.2010
Neueintragungen