Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.06.2023
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
22.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
31.03.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
24.02.2022
Sonstiges
24.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
28.12.2021
Sonstiges
16.06.2016
Termine
13.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
16.10.2012
Eröffnungen
31.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 14.09.2010 bis zum 31.12.2010
07.10.2010
Neueintragungen