Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.10.2022
Löschungsankündigung
14.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2022
Termine
11.05.2018
Entscheidungen im Verfahren
01.03.2018
Termine
27.11.2017
Termine
13.04.2017
Eröffnungen
25.11.2015
Sicherungsmaßnahmen
13.04.2015
Löschungsankündigungen
08.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2010 bis zum 31.12.2010
07.10.2010
Neueintragungen