Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.06.2021
Löschungsankündigungen
12.08.2020
Berichtigungen
09.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
27.11.2019
Entscheidungen im Verfahren
21.10.2019
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.05.2019
Termine
08.04.2019
Entscheidungen im Verfahren
08.03.2018
Termine
18.08.2016
Entscheidungen im Verfahren
30.06.2016
Termine
28.06.2016
Eröffnungen
02.03.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
20.03.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
10.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
20.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
28.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
24.11.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 09.09.2010 bis zum 31.12.2010
05.10.2010
Neueintragungen