Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
06.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
10.01.2023
Sonstiges
11.12.2020
Termine
24.04.2019
Entscheidungen im Verfahren
14.01.2019
Termine
27.07.2018
Sonstiges
01.03.2018
Eröffnungen
15.02.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
02.02.2018
Sicherungsmaßnahmen
07.11.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2014 bis zum 31.08.2015
07.11.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2014 bis zum 31.08.2015
30.10.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2013 bis zum 31.08.2014
30.10.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2013 bis zum 31.08.2014
29.10.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2012 bis zum 31.08.2013
29.10.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2012 bis zum 31.08.2013
12.12.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2012 bis zum 31.08.2013
08.07.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2011 bis zum 31.08.2012
06.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2010 bis zum 31.08.2011
29.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2010 bis zum 31.08.2011
21.09.2010
Neueintragungen