Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.05.2026
Löschungsankündigung
26.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.07.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
01.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
17.10.2013
Eröffnungen
27.08.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
12.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
22.10.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
21.10.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
23.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
24.03.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
27.05.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006