Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
08.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
30.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
02.09.2020
Sonstiges
20.08.2020
Entscheidungen im Verfahren
01.07.2020
Eröffnungen
14.04.2020
Sicherungsmaßnahmen
07.02.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
09.04.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
15.08.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
23.01.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
09.02.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
26.02.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
11.03.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
17.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
19.10.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 29.07.2010 bis zum 31.12.2010
13.09.2010
Neueintragungen